Gefährliche
Pflege
Man
bezeichnet eine "Gefährliche Pflege" für Dienstleistungsempfänger/-innen
bei denen eine Gefahr besteht dass körperliche Schäden verursacht
werden kann. Hierzu zählen auch unterlassene Hilfeleistungen.
Das Strafrecht ist das Maß aller Dinge wovon auch für die
Pflege abzuleiten ist ob eine Beleidigung oder Verletzung persönlicher
Rechte vorliegt. Die Verhinderung solcher Zustände ist u.a. die
Aufgabe der Fach- und Disziplinarvorgesetzten innerhalb der Dienstleistungseinrichtungen.
Die Einhaltung wird auch durch die externe Heimaufsicht nach dem Heimgesetz
überprüft und berichtlich festgehalten.
Diese Pflegemisere ist vor allem auf den existierenden Pflegenotstand
in Deutschland zurückzuführen, der auf Unterbesetzungen
im Personalbereich zurückzuführen ist. Grund für personelle
Unterbesetzungen sind Kosteneinsparungen, um die Wirtschaftlichkeit
zu erhöhen. An diesem Punkt bleibt der Mensch jedoch auf der
Strecke, der nicht nach wirtschaftlichen Belieben zu versorgen ist. |
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