Die
stationäre gefährliche Pflege
Im
Sozialgesetzbuch XI wurde ab dem Jahr 2002 das Pflege Qualitätssicherungsgesetz
(PQsG) installiert. Ein neues Kapitel beschäftigt sich hier ausschließlich
mit der Qualitätssicherung und Abwendung von Gefahren in der
Pflege. Dies war unabdingbar notwendig geworden, weil in der Presse
mit der Installation der Pflegeversicherung im Jahr 1995 immer wieder
eklatante Fehler bekannt geworden sind. Diese sind vor allem auf Fehler
durch die betrauten Dienstleistungsunternehmen und deren professionelle
ausgebildete Pflegekräfte zurückzuführen. Die Fehler
und Missstände im stationären Bereich, die hier im schlimmsten
Fall zu einer gefährlichen Pflege führten waren unter anderem
festgestellte Qualitätsmängel wie der Mängel bei der
Umsetzung des gesamten Pflegeprozesses. Hierbei ist die Dokumentation
der Pflege ein elementarer Bestandteil der Tätigkeit. In Einzelfällen
wurde das notwendige Pflegekonzept überhaupt nicht umgesetzt.
Defizite wurden in vielen Bereichen festgestellt, die sich von dem
Bereich der Dekubitusprohylaxe bis hin zur Ernährung und Flüssigkeitsversorgung
der zu betreuenden Personen erstreckten. Dabei beschränkt es
sich jedoch nicht nur auf die Kernpunkte der praktischen Arbeit, die
die soziale Betreuung genauso beinhalten wie ein Teilbereich beim
Umgang mit Medikamenten. Es beginnt schon mit erheblichen Einschränkungen
in punkto Organisation durch die Dienstplanerstellung und der damit
verbundenen Personaleinsatzplanung. All diese defizitären Bereiche
kamen immer wieder in die Öffentlichkeit und führten so,
man muss froh sein dass es an das Tageslicht gekommen ist, dazu dass
hier umfassender Nachbesserungsbedarf auch seitens des Gesetzgebers
besteht. Mit dieser Gesetzesgrundlage hat der Versicherte eine Handhabe
und kann, ggf. mit rechtlicher Unterstützung, gegen eine vermutete
gefährliche Pflege vorgehen.
Da vom Staat mit
der Pflegeversicherung auf diesem Wege indirekt solche Missstände
finanziert worden sind, unter anderem eine "Gefährliche
Pflege", wurden Kontrollmaßnahmen notwendig. Solche
Schritte stellen sich in der stationären Pflege bei Krankenhäusern
beispielsweise in Qualitätsberichten dar, die alle zwei Jahre
neu erstellt werden müssen. Dieses Instrument ist jedoch noch
im Aufbau und wird in der Zukunft wohl auch detaillierte Informationen
enthalten als zurzeit nur das Leistungsspektrum der Krankenhäuser.
Hier sind für den potentiell Interessierten Informationen wie
die Behandlungs- und Versorgungsqualität notwendig.
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