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Stationäre gefährliche Pflege

Die stationäre gefährliche Pflege
Im Sozialgesetzbuch XI wurde ab dem Jahr 2002 das Pflege Qualitätssicherungsgesetz (PQsG) installiert. Ein neues Kapitel beschäftigt sich hier ausschließlich mit der Qualitätssicherung und Abwendung von Gefahren in der Pflege. Dies war unabdingbar notwendig geworden, weil in der Presse mit der Installation der Pflegeversicherung im Jahr 1995 immer wieder eklatante Fehler bekannt geworden sind. Diese sind vor allem auf Fehler durch die betrauten Dienstleistungsunternehmen und deren professionelle ausgebildete Pflegekräfte zurückzuführen. Die Fehler und Missstände im stationären Bereich, die hier im schlimmsten Fall zu einer gefährlichen Pflege führten waren unter anderem festgestellte Qualitätsmängel wie der Mängel bei der Umsetzung des gesamten Pflegeprozesses. Hierbei ist die Dokumentation der Pflege ein elementarer Bestandteil der Tätigkeit. In Einzelfällen wurde das notwendige Pflegekonzept überhaupt nicht umgesetzt. Defizite wurden in vielen Bereichen festgestellt, die sich von dem Bereich der Dekubitusprohylaxe bis hin zur Ernährung und Flüssigkeitsversorgung der zu betreuenden Personen erstreckten. Dabei beschränkt es sich jedoch nicht nur auf die Kernpunkte der praktischen Arbeit, die die soziale Betreuung genauso beinhalten wie ein Teilbereich beim Umgang mit Medikamenten. Es beginnt schon mit erheblichen Einschränkungen in punkto Organisation durch die Dienstplanerstellung und der damit verbundenen Personaleinsatzplanung. All diese defizitären Bereiche kamen immer wieder in die Öffentlichkeit und führten so, man muss froh sein dass es an das Tageslicht gekommen ist, dazu dass hier umfassender Nachbesserungsbedarf auch seitens des Gesetzgebers besteht. Mit dieser Gesetzesgrundlage hat der Versicherte eine Handhabe und kann, ggf. mit rechtlicher Unterstützung, gegen eine vermutete gefährliche Pflege vorgehen.

Da vom Staat mit der Pflegeversicherung auf diesem Wege indirekt solche Missstände finanziert worden sind, unter anderem eine "Gefährliche Pflege", wurden Kontrollmaßnahmen notwendig. Solche Schritte stellen sich in der stationären Pflege bei Krankenhäusern beispielsweise in Qualitätsberichten dar, die alle zwei Jahre neu erstellt werden müssen. Dieses Instrument ist jedoch noch im Aufbau und wird in der Zukunft wohl auch detaillierte Informationen enthalten als zurzeit nur das Leistungsspektrum der Krankenhäuser. Hier sind für den potentiell Interessierten Informationen wie die Behandlungs- und Versorgungsqualität notwendig.