Heimgesetz
Im Heimgesetz werden Regelungen zum Schutz von Heimbewohnern
festgelegt. Geltungsbereich des Heimgesetzes sind Einrichtungen, die
für Menschen aufgrund von Alter, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit
eine Heimpflege durchführen. U. a. werden hier Bestimmungen zum
Inhalt von Heimverträgen, Schriftform und zu Kündigungsfristen
fixiert. Zum Heimgesetz und weiterführenden Rechtsverordnungen
gehören die Heimpersonalverordnung, Heimmindestbauverordnung,
Heimmitwirkungsverordnung. Maßgebliche Festlegungen sind hier
u.a. Mindeststandards von Heimen im Sinne des Heimgesetzes. |
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