Kurzzeitpflege
Tritt
der Fall ein, dass die eingesetzte Pflegeperson verhindert sein sollte,
kann eine kurzzeitige Aufnahme in eine stationäre Pflegeeinrichtung
erforderlich werden. Voraussetzung für den Anspruch auf eine
Kurzzeitpflege ist grundsätzlich eine einjährig vorausgehende
Pflege. Eine Kurzzeitpflege ist im Kalenderjahr für maximal 4
Wochen möglich. Entstehende Aufwendungen werden bis zu einem
Höchstsatz von 1.432 € pro Jahr erstattet. Dabei ist die
Inanspruchnahme der Kurzzeitpflege und Urlaubspflege völlig unabhängig
voneinander zu betrachten. Hier findet keine gegenseitige Anrechnung
der Leistungen statt. |
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