Seniorenheim Pflegeheim Checkliste Wissen A-Z
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 Wissen K


Kurzzeitpflege
Tritt der Fall ein, dass die eingesetzte Pflegeperson verhindert sein sollte, kann eine kurzzeitige Aufnahme in eine stationäre Pflegeeinrichtung erforderlich werden. Voraussetzung für den Anspruch auf eine Kurzzeitpflege ist grundsätzlich eine einjährig vorausgehende Pflege. Eine Kurzzeitpflege ist im Kalenderjahr für maximal 4 Wochen möglich. Entstehende Aufwendungen werden bis zu einem Höchstsatz von 1.432 € pro Jahr erstattet. Dabei ist die Inanspruchnahme der Kurzzeitpflege und Urlaubspflege völlig unabhängig voneinander zu betrachten. Hier findet keine gegenseitige Anrechnung der Leistungen statt.