Kombinationsleistungen
in der Pflegeversicherung
Eine Kombination aus der Inanspruchnahme eines professionellen Pflegedienstes
und der Betreuung durch die Angehörigen oder anderen Helfern
kann mitunter für bestimmte Lebensumstände vorteilhafter
sein. Hier kann die pflegebedürftige Person selbst bestimmen
in welchen Intervallen der Pflegedienst erscheinen soll.
Gemeinsam mit dem Pflegedienst
werden die Besuche abgestimmt und der Sachleistungsanteil über
die Pflegekasse abgerechnet. Aus dem Restanteil der nicht in Anspruch
genommenen Leistung wird dann Pflegegeld ausgezahlt.
weiter
weitere Themen:
Sachleistungen
Geldleistungen
Kombinationsleistungen
|