Sachleistungen in der Pflegeversicherung
Die
Pflege wird von einem professionellen Pflegedienst übernommen.
Die Leistungen werden vom Dienstleister direkt mit der Pflegekasse
abgerechnet. Dies bis zu dem Höchstbetrag der jeweiligen Pflegestufe.
Der
Höchstbetrag der Pflegestufe beträgt:
Erheblich Pflegebedürftige: Stufe I - bis zu 384,- €
Schwerpflegebedürftige: Stufe II - bis zu 921,- €
Schwerstpflegebedürftige: Stufe III - bis zu 1.432,- €
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