Pflegeversicherung
Informationen zur Pflegeversicherung und der Begutachtung der
Pflegebedürftigkeit durch den MDK
Was ist der MDK?
Die
Abkürzung MDK steht für den sozialmedizinischen Beratungs-
und Begutachtungsdienst der
gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.
Wo wird die Begutachtung durchgeführt?
Die notwendige Begutachtung
wird in Ihrer häuslichen Umgebung stattfinden. Dies wird deshalb
vorgezogen, weil sich die Ärzte und Pflegefachkräfte so
auch einen Eindruck von dem Lebensumfeld des Patienten machen können.
Wohnt die Person bereits in einem Alten- oder Pflegeheim wird er Besuch
dort stattfinden. Auch eine Begutachtung im Krankenhaus wird, sofern
erforderlich, dort stattfinden.
Was geschieht nach der Antragstellung?
Nachdem bei der Pflegekasse
die Antragstellung auf Leistungen aus der Pflegeversicherung gestellt
wurde, wird diese den Antrag an den zuständigen MDK weiterleiten.
Sie erhalten von der MDK eine schriftliche Benachrichtigung, wann
der Besuchstermin vorgesehen ist.
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