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Pflegeversicherung
Informationen zur Pflegeversicherung und der Begutachtung der Pflegebedürftigkeit durch den MDK

Was ist der MDK?
Die Abkürzung MDK steht für den sozialmedizinischen Beratungs- und Begutachtungsdienst der
gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.


Wo wird die Begutachtung durchgeführt?
Die notwendige Begutachtung wird in Ihrer häuslichen Umgebung stattfinden. Dies wird deshalb vorgezogen, weil sich die Ärzte und Pflegefachkräfte so auch einen Eindruck von dem Lebensumfeld des Patienten machen können. Wohnt die Person bereits in einem Alten- oder Pflegeheim wird er Besuch dort stattfinden. Auch eine Begutachtung im Krankenhaus wird, sofern erforderlich, dort stattfinden.

Was geschieht nach der Antragstellung?
Nachdem bei der Pflegekasse die Antragstellung auf Leistungen aus der Pflegeversicherung gestellt wurde, wird diese den Antrag an den zuständigen MDK weiterleiten. Sie erhalten von der MDK eine schriftliche Benachrichtigung, wann der Besuchstermin vorgesehen ist.

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