Tritt
die Pflegeperson die Ihr zustehenden 4 Wochen Urlaub im Jahr an, kann
sie sich durch eine Ersatzpflegekraft vertreten lassen. 1.432 €
werden von der Pflegekasse zur Verfügung gestellt unter der Voraussetzung,
dass die Pflege seit mindestens einem Jahr durchgeführt wurde.
Die 1.432 € sind zusätzlich zu den Pflegesachleistungen
ohne anteilige Kürzung zu zahlen. Voraussetzung ist, dass sich
die Ersatzpflegekraft und die Pflegeperson die Pflege teilen, was
z. B. bei einer Kombinationsleistung eintreten würde.
|
|