Seniorenheim Pflegeheim Checkliste Wissen A-Z
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Urlaubspflege

Tritt die Pflegeperson die Ihr zustehenden 4 Wochen Urlaub im Jahr an, kann sie sich durch eine Ersatzpflegekraft vertreten lassen. 1.432 € werden von der Pflegekasse zur Verfügung gestellt unter der Voraussetzung, dass die Pflege seit mindestens einem Jahr durchgeführt wurde.
Die 1.432 € sind zusätzlich zu den Pflegesachleistungen ohne anteilige Kürzung zu zahlen. Voraussetzung ist, dass sich die Ersatzpflegekraft und die Pflegeperson die Pflege teilen, was z. B. bei einer Kombinationsleistung eintreten würde.